Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitspruefung

Pflege Bahr - private Vorsorge wird staatlich gefördert

 

Seit dem 01. Januar 2013 können gesetzlich Pflegeversicherte, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, von der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, auch unter dem Namen Pflege Bahr bekannt, profitieren. Damit unterstützt der Staat die private Pflegeabsicherung, die in Zeiten des demografischen Wandels zunehmend wichtiger wird.

 

 

 

Merkmale der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung

 

 

Wer eine private Pflegezusatzversicherung, die den Anforderungen der Pflege Bahr gerecht wird, abschließt, erhält jährlich einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro, das entspricht 5 Euro im Monat. Jedoch ist die Pflege Bahr an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So kann nur eine Pflegetagegeld-Versicherung abgeschlossen werden, wo der monatliche Mindestbeitrag des Versicherten sich auf 10 Euro monatlich beläuft. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Versicherungstarif Leistungen in den Pflegestufen 0 bis III vorsieht, wobei je nach Pflegestufe zwischen 10 und 100% tarifliche Leistungen enthalten sein müssen. Bei Pflegestufe III entspricht das mindestens 600 Euro Pflegegeld im Monat. Tarife, bei denen der monatliche Mindestbeitrag 15 Euro inklusive staatlicher Förderung unterschreitet, kommen nicht in Frage. Die Wartezeit darf maximal 5 Jahre betragen. Die gesetzliche Pflegeeinstufung muss vom Versicherer anerkannt und übernommen werden. Leistungssauschlüsse, Risikozuschläge oder Zusatzleistungen dürfen nicht im Vertrag enthalten sein. Auch eine Risikoprüfung vor Vertragsabschluss ist bei der Pflege Bahr unzulässig. Der Versicherer verzichtet zudem auf das Recht der ordentlichen Kündigung.

 

 

 

 

Angebot auf eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung anfordern

 

 

 

 

Die Vorteile auf einen Blick:

 

 

  • Es gibt keine Altersbegrenzung. Selbst in hohem Alter ist der Abschluss noch möglich.

 

  • Leistungen werden in allen Pflegestufen erbracht. Als Leistung wird ein Tagegeld vereinbart, das je nach Pflegestufe anteilig ausgezahlt wird.

 

  • Die staatliche Zulage macht bis zu einem Drittel des Beitrages aus. Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro im Monat. Davon übernimmt der Staat 5 Euro.

 

  • Besser nicht warten, sondern gleich starten, denn es gilt eine Wartezeit von 5 Jahren als vereinbart bis ein Leistungsanspruch gestellt werden kann. Bei unserem Kooperationspartner entfällt diese Wartezeit, wenn der Pflegefall infolge eines Unfalls eintritt.

 

 

 

 

Fallbeispiel unseres Kooperationspartner bei einer vollstationären Betreuung Pflegestufe 2 im Pflegeheim

 

 

Monatliche Kosten für die Unterbringung und Pflege 3.500 Euro
Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung ( Pflegestufe 2 ) 1.279 Euro
Eigenbeteiligung des Pflegebedürftigen 2.221 Euro
Für die Pflege verfügbares Einkommen ( Rente ) 1.000 Euro
Versorgungslücke 1.221 Euro
Leistung des "Pflege-Bahr" in der Pflegestufe 2 des Kooperatinspartners    360 Euro
Verbleibende Versorgungslücke    861 Euro

 

 

 

 

Die verbleibende Versorgungslücke kann über eine Zusatzversicherung geschlossen werden. Empfohlen wird der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. In dieser Beispielrechnung würde bereits ein Tagessatz von etwa 30 Euro ausreichen.

 

 

 

Abschluss der Pflege Bahr

 

 

Ansprechpartner für die Pflege Bahr sind private Krankenversicherer, die entsprechende Tarife anbieten. Die Versicherungsmöglichkeit besteht für alle volljährigen Personen. Der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers spielt dabei keine Rolle. Es sei denn, die Person ist bereits pflegebedürftig oder es besteht eine Demenzerkrankung. Die staatliche Förderung wird durch den Versicherungsgeber beantragt und hat bis spätestens zum 31.03. des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres zu geschehen.

 

 

 

 

 

Was suchen Sie?